Rückrufservice

Geldwäschepräventionsgesetz

Helfen Sie uns dabei, unsere gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, und legen Sie Ihren Personalausweis bei Abschluss des Makervertrags oder bei dem ersten Termin in unserem Büro vor!

Im Kern verlangt das Geldwäschegesetz folgendes:

  • Interne Sicherungsmaßnahmen
  • Kundenbezogene Sorgfaltspflichten und
  • Identifizierung des Geschäftspartners

Warum ist das so?

Immobilienmakler sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, noch vor einem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag die Identität ihres Kunden festzustellen und zu dokumentieren.

Festgehalten werden:

  • Bei Privatpersonen alle Personalausweisdaten
  • Bei Firmen alle Handelsregistereinträge mit Firmenbezeichnung, Anschrift und Sitz der Hauptniederlassung, Rechtsform sowie der Name des gesetzlichen Vertreters

Des Weiteren muss der Immobilienmakler prüfen, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Der Geschäftszweck muss geklärt sein. Alle Geschäftsbeziehungen sowie der Verlauf durchgeführter Transaktionen sind vom Immobilienmakler kontinuierlich zu überwachen. Die Aufbewahrungspflicht für die dokumentierten Kundeninformationen beträgt 5 Jahre.